Die gesetzliche Unfallversicherung reicht nicht aus
Zwar sind Arbeiter und Angestellte automatisch Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber finanziert wird. Doch viele verlassen sich fälschlicherweise auf diesen Schutz – ohne zu wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur dann greift, wenn sich der Unfall während des Jobs oder auf direktem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ereignet. Wer zu Hause oder in der Freizeit stürzt, ist also auf keinen Fall versichert – dabei geschieht dort fast jeder zweite Unfall.
Die private Unfallversicherung schützt dagegen rund um die Uhr und weltweit. Außerdem zahlt sie unabhängig von sonstigen Leistungen, die der Versicherte etwa aus Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder gesetzlicher Unfallversicherung bezieht.